Pecunia non olet?
Pecunia non olet?
Von 1805-1810 bekam der Rektor 60 Taler jährlich, der Auditor 20 Taler jährlich und der Kantor jährlich Korn.
1817 Der Rektor und Konrektor bekamen jeder eine Gehaltszulage von 100 Talern. Der Bakkalaureus und Auditor bekamen jeder 30 Taler Gehaltszulage.
1824 Das Schulgeld schwankte in den höheren Schulen zwischen 2 bis 42 Talern. In vielen Schulen waren außer dem Schulgeld noch Nebenzahlungen (Turn-, Holz-, Licht-, Tinten-, Brand-, Versetzungsgeld oder Aufnahme- und Abgangsgebühren) zu leisten. Für die Masse der Arbeiter, Bauern und Handwerker waren diese Kosten unerschwinglich, ganz abgesehen von Aufwendungen für Lehrbücher und Unterhaltskosten des Schülers. Es gab in den höheren Klassen nur sehr wenige Freistellen.
1853 Das Luckauer Gymnasium zählte zu den ärmsten Anstalten der Monarchie. Es besaß gar kein Vermögen und die Bedürfnisse mussten aus den Erträgen des Schulgeldes und einem nicht einmal für immer bewilligten Staatszuschuss von jährlich 1777 Reichstalern bestritten werden. Die Beihilfe der Kommune war äußerst gering und reduzierte sich […] fast nur auf die Unterhaltung der Gebäude. Die Aufrechterhaltung der Schule gelang nur dadurch, weil sie einige Stiftungen erhalten hatte. Das Gymnasium stand unter dem Patronat des Magistrats zu Luckau, welcher das Recht der Stellenbesetzung ausübte.
1856 Die Sextaner mussten ein jährliches Schulgeld von 4 Talern entrichten.